HINWEIS zur KALTEN jAHRESZEIT

Verlegung von Estrichen in der kalten Jahreszeit

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns in Ergänzung zur VOB DIN 18353 und DIN
18560 und dem Hinweis für die Verlegung von Estrichen in der kalten Jahreszeit
/ BEB auf die Estrichverlegung in Ihrem BV und empfehlen Ihnen, unseren
Hinweisen besondere Beachtung zu schenken!

Die Voraussetzungen zur Schaffung der geeigneten
Baustellenverhältnisse für die Verlegung von Estrich in der kalten Jahreszeit liegen
nicht im Verantwortungsbereich des Estrichlegers. Die folgenden Hinweise sind
empfohlene Maßnahmen, die Einhaltung liegt nicht in unserem
Verantwortungsbereich. Nichteinhaltung kann jedoch dazu führen, dass sich die
Ausführung der Estricharbeiten verzögert.

 Bei unbeheizten Bauten ist eine Estrichverlegung
unter +5°C nicht möglich

  Gefrorene Ausgangsstoffe dürfen zur
Estrichherstellung nicht verwendet werden; der Zugang zu Wasser muss für den
Estricheinbau frostfrei gehalten werden

Die Innentemperaturen im Bau sind vor, während
und bis zur Verlegung des Oberbelages möglichst zwischen 10 bis 20 °C
einzustellen. Grundsätzlich sind +5°C nicht zu unter- und + 20°C nicht zu
überschreiten. Ausnahme: Funktions- und Belegereifheizen

  Die Unter- oder Überschreitung der vorgenannten
Innentemperaturen, schnelle Temperaturwechsel, Zugluft und unterschiedliche
Temperaturen in Räumen und Geschossen können eine unterschiedliche Austrocknung
der oberen Zone des Estrichs bewirken: z. B.: Verformungen an Rändern und Ecken
des Estrichs („Schüsseln“), Festigkeitsminderung, Absanden, Rissbildung

   Auf keinen Fall darf Wasser in den Rohren der
Fußbodenheizung vor, während und nach dem Estricheinbau gefrieren – Schäden
sind dann unvermeidlich

   Das ordnungsgemäße Funktions- und
Belegreifheizen ist zwingend vor der Verlegung der Beläge durchzuführen und zu
protokollieren

 

Diese Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit.

 

Mit freundlichem Gruß

ESTRICH BAU PETER METER GmbH